4. Zahlungsbedingungen
4.1
Wenn sich nichts anderes aus der Produktbeschreibung im Onlineshop des Verkäufers ergibt, handelt es sich um den Gesamtpreise, welche die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Eventuelle zusätzliche Liefer- und Versandkosten werden gesondert schriftlich per E-Mail mit dem Kunden abgegeben abgestimmt angeboten und berechnet.
4.2
Bei Vorauskasse per Banküberweisung, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern die Vertragsparteien keinen späteren Zahlungstermin vereinbart haben.
4.3
Sofern die Zahlungsart Rechnungskauf durch den Verkäufer angeboten wird,
wird die Rechnung nachdem die Ware geliefert und die Rechnung gestellt wurde fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer behält sich das Recht auf eine Bonitätsprüfung vor und bei einer negativen Bonitätsprüfung das Recht vor den Kauf abzulehnen. Ebenso hält sich der Verkäufer das Recht offen, bei größeren Bestellmengen nur gegen Vorkasse zu liefern.
4.4
Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Onlineshop der Firma Globaltainer GmbH mitgeteilt.
5. Lieferungsbedingungen & Versandbedingungen
5.1
Standard-Versand / Paketversand in Deutschland erfolgt per Standard Paketversand, Inselzuschläge werden im Fall zzgl. und separat erhoben. Paketversand in das Europäische Ausland oder Drittland werden im Fall mit zzgl. Gebühren und separat erhoben.
Der Verkäufer bietet dem Kunden die Lieferung an die angegeben Lieferanschrift in Deutschland oder nach Abstimmung gegen Aufpreis in Europa oder Drittland an.
Bei der Bestellabwicklung des Käufers im Onlineshop ist die angegebene Lieferanschrift maßgeblich für den Versand des Verkäufers.
5.2
Bei Waren wie Containern oder Sperrgut, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei-Bordsteinkante", also bis zu der durch den Kunden angegebenen Lieferadresse. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass eine Anlieferung frei Bordsteinkante bei seiner Lieferanschrift möglich ist.
5.3
Bei einer Anlieferung und Abladung per LKW, Kranentladung durch mobilen LKW-Kran, Autokranfahrzeugen, Kranfahrzeugen oder ähnlichen muss der Käufer sicherstellen, dass bei der von ihm angegebenen Lieferanschrift die Gegebenheiten einer Problemlosen Anlieferung und Abladung erfüllt sind, sowie die Beachtung der Rechtsgrundlage seiner Kommune oder Bundeslandes einer ggf. Genehmigungen einzuholen. Die anlieferende Spedition hat das Recht, eine Anlieferung und Abladung abzulehnen, sofern der Fahrer des LKW oder Kranfahrzeuges eine sichere durchführung nicht gewährleisten kann. Die Kosten trägt der Käufer.
5.4
Scheitert die Zustellung der Ware, da der Empfänger nicht wie vereinbart seinen Pflichten nachgekommen ist, z.b. nicht am Lieferort anzutreffen war, oder wie im Absatz 5.2 & 5.3, trägt dieser die entstandenen Transportkosten im vollen Umfang Anlieferungskosten, Rücktransportkosten, ggf. Wartezeiten. Dies gilt ausschließlich für den Speditionsversand, Container und Sperrgut, nicht für den Standardpaketversand.
5.5
Kranentladungen werden Standardgemäß bei der Entladestelle mit nur einem Hub zur Entladung durchgeführt. Bei jedem weiteren Kranhub, fallen Extrakosten an, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.6
Ist der Kunde ein Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer übergibt auf den Kunden über. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Verbraucher über sofern dieser den Frachtführer, Spediteur zur Abholung beauftrag hat und dem Verkäufer diesen vorher nicht benannt hat.
5.7
Bei Selbstabholung, Käufer müssen vor Abnahme der Ware, die Verfügbarkeiten mit dem Depot / Ladesstelle abstimmen um Fehltouren zu vermeiden. Käufer müssen sich bei den Ladestellen über Verladevorschriften und Anmeldevorschriften informieren. Globaltainer haftet nicht für das Verschulden Dritter.
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